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  Visum für Thailand
  
  Die hier gegeben  Informationen bezüglich eines Visums für Thailand sind nach gründlicher  Recherche zusammengestellt worden. 
Da wir über Änderungen zu Visabestimmungen nicht informiert werden, empfehlen  wir unseren Kunden, sich bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich eines  Thailand Visums auf folgenden Webseiten Gewissheit zu verschaffen:
in Deutschland
die Webseiten des Auswärtigen Amtes 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/ThailandSicherheit_node.html
die Webseiten der Botschaft Thailands in Berlin, resp. der Konsulate 
http://thaiembassy.de/site/index.php/de
sowie der Webseiten der Einwanderungsbehörde Thailands
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php 
bzw. der Webseite des Außenministeriums Thailands
http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15405-General-information.html 
in Österreich 
die  Webseiten des Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
http://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/thailand/
die Webseiten der Botschaft Thailands in Wien
http://www.thaiembassy.at/
oder des Konsulats in Salzburg
http://www.thaiconsulate-salzburg.at/
sowie der Webseiten der Einwanderungsbehörde Thailands
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php 
bzw. der Webseite des Außenministeriums Thailands
http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15405-General-information.html
in der Schweiz 
die Webseiten der Botschaft  Thailands in Bern
http://thaiembassybern.org/en/index.php
oder des Konsulats in Zürich
http://www.thai-consulate.ch/ 
sowie der Webseiten der Einwanderungsbehörde Thailands
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php 
bzw. der Webseite des Außenministeriums Thailands
http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15405-General-information.html
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten  möglich:
Reisepass:  Ja
Kinderreisepass:  Ja 
Um den Problemen, die durch  unterschiedliche Anweisungen und Informationen der einzelnen Behörden Thailands  und ihren Vertretungen im Ausland entstehen, zu entgehen, empfehlen wir für die  Reise und die Beantragung eines Visums für Thailand einen Pass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten  über die Reise hinaus zu benutzen. 
Kindereinträge  im Reisepass eines Elternteils werden nicht mehr anerkannt. Jedes Kind benötigt  ein eigenes Ausweisdokument.
Visum 
Bei rein 
touristischen Aufenthalten in Thailand ist es für deutsche Staatsangehörige nicht nötig sich  vor der Einreise ein Visums für Thailand in der Botschaft zu besorgen.
Egal ob über die internationalen Flughäfen oder die internationalen Grenzübergänge  eingereist wird, erteilen die Beamten der Einwanderungsbehörde in der Regel  eine 30- tägige visafreie Aufenthaltsgenehmigung, nicht zu verwechseln mit  einem „Visa on arrival“, das nur für Bürger bestimmter Länder erteilt wird.
Eine Verlängerung der visafreie Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. 
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte  Touristenvisa für Thailand berechtigen, ebenfalls unabhängig von der Art der  Einreise, in der Regel zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen. Diese  Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. 
Bei der visumfreien Einreise müssen Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket für die  Weiter- oder Rückreise, sowie ausreichende finanzielle Mittel [10 000 Baht bei  Einzelpersonen, bzw. 20 000 Baht bei Familien] für den Aufenthalt in Thailand, nachgewiesen  werden.
Einreisebestimmungen  für österreichische Staatsangehörige
Die  Einreise ist für österreichische Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten  möglich:
Reisepass:  Ja
Kinderreisepass:  Ja 
Um den Problemen, die durch  unterschiedliche Anweisungen und Informationen der einzelnen Behörden Thailands  und ihren Vertretungen im Ausland entstehen, zu entgehen, empfehlen wir für die  Reise und die Beantragung eines Thailand Visums einen Pass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten  über die Reise hinaus zu benutzen. 
Visum 
Bei rein 
touristischen Aufenthalten in Thailand ist es für österreichische Staatsbürger nicht nötig  sich vor der Einreise ein Visum für Thailand in der Botschaft zu besorgen.
Wenn Sie über die internationalen Flughäfen einreisen können Sie eine visafreie  Aufenthaltsgenehmigung für 30 Tage bekommen. Diese ist nicht zu verwechseln mit  einem „Visa on arrival“, das nur für Bürger bestimmter Länder erteilt wird.
Reisen Sie über andere Grenzübergangsstellen ein, erhalten Sie eine visafreie  Aufenthaltsgenehmigung für nur 15 Tage.
Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise bei der Botschaft Thailands resp.  eines thailändischen Konsulats ein Visum beantragt werden.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte  Touristenvisa für Thailand berechtigen, unabhängig von der Art der Einreise, in  der Regel zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen. Diese Touristenvisa  können einmalig um 30 Tage verlängert werden. 
Bei der visumfreien Einreise müssen Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket für die  Weiter- oder Rückreise, sowie ausreichende finanzielle Mittel [10 000 Baht bei  Einzelpersonen, bzw. 20 000 Baht bei Familien] für den Aufenthalt, nachgewiesen  werden.
Einreisebestimmungen  für schweizerische Staatsangehörige
Die  Einreise ist für schweizerische Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten  möglich:
Reisepass:  Ja
Kinderreisepass:  Ja 
Um den Problemen, die durch  unterschiedliche Anweisungen und Informationen der einzelnen Behörden Thailands  und ihren Vertretungen im Ausland entstehen, zu entgehen, empfehlen wir für die  Reise und die Beantragung eines Thailand Visums einen Pass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten  über die Reise hinaus zu benutzen. 
Visum 
Bei rein 
touristischen Aufenthalten in Thailand ist es für schweizerische Staatsbürger nicht nötig  sich vor der Einreise ein Visums für Thailand in der Botschaft zu besorgen.
Wenn Sie über die internationalen Flughäfen einreisen, können Sie eine  visafreie Aufenthaltsgenehmigung für 30 Tage bekommen. Diese ist nicht zu  verwechseln mit einem „Visa on arrival“, das nur für Bürger bestimmter Länder  erteilt wird.
Reisen Sie über andere Grenzübergangsstellen ein, erhalten Sie eine visafreie  Aufenthaltsgenehmigung für nur 15 Tage.
Bei der visumfreien Einreise müssen Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket für die  Weiter- oder Rückreise, sowie ausreichende finanzielle Mittel [10 000 Baht bei  Einzelpersonen, bzw. 20 000 Baht bei Familien] für den Aufenthalt, nachgewiesen  werden.
Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise bei der Botschaft Thailands resp.  eines thailändischen Konsulats ein Visum beantragt werden.
Ein Touristenvisum kann für 60 Tage beantragt sowie danach noch um 30 Tage  verlängert werden. Ein Aufenthalt als Tourist für mehr als 90  Tage ist nicht möglich
Das Konsulat in Zürich empfiehlt jedoch, ein Visum vor Ihrer Abreise  einzuholen, falls sich in Ihrem Wohn-, bzw. Aufenthaltsland eine thailändische  Vertretung befindet. 
Liste der 
thailändischen  Grenzkontrollpunkte, an denen die Möglichkeit für deutsche, österreichische  und schweizerische Touristen zur visafreien Einreise besteht:
Don Muang International  Airport , Bangkok 
Suvarnabhumi Airport 
Chiangmai International Airport , Chiangmai 
Phuket International Airport , Phuket 
Hatyai International Airport , Songkhla 
U Tapao Airport , Rayong 
Samui Airport , Surat Thani 
Sukhothai International Airport, Tak Immigration Checkpoint  
Chiangrai Airport Immigration Checkpoint, Chiangrai 
Surat Thani Airport Immigration Checkpoint , Surat Thani
Mae Sai Immigration Checkpoint , Chiengrai 
Chieng Saen Immigration Checkpoint , Chiengrai 
Chieng Khong Immigration Checkpoint , Chiengrai 
Betong Immigration Checkpoint , Yala 
Sadoa Immigration Checkpoint , Songkhla 
Sri Racha Immigration Checkpoint , Chonburi 
Mabtaput Immigration Checkpoint , Rayong 
Nong Khai Immigration Checkpoint, Nong Khai 
Samui Immigration Checkpoint , Surat Thani 
Phuket Immigration Checkpoint , Phuket 20. Satun Immigration Checkpoint , Satun 
Krabi Immigration Checkpoint , Krabi  
Bangkok Harbour Immigration Checkpoint, Bangkok  
Songkhla Harbour Immigraion Checkpoint , Songkhla  
Die bisher mögliche  Aufenthaltsverlängerung (der sogenannte "Visa-Run") durch mehrmalige  Ein- und Ausreise ist nicht mehr möglich. Detaillierte Informationen, u. a. zu  Arten von Visa, Verlängerungsmöglichkeit, usw. können der Homepage des  thailändischen Außenministeriums unter 
http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15405-General-information.html
entnommen werden.
Bei unrechtmäßigem Aufenthalt sowie „Overstay“ ist mit hohen Strafen und  Verhängung eines Aufenthaltsverbotes zu rechnen. Details können der Homepage  der thailändischen Immigrationsbehörde 
http://www.samutprakanimmigration.go.th/warning-of-overstay-in-thailand/
entnommen werden.
Ab 20.03.2016 werden die lokalen Sicherheitskräfte strenge Kontrollen  hinsichtlich des rechtmäßigen Aufenthaltes in Thailand durchführen.
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand dann keine  „Kavaliersdelikte“ mehr. 
Reisende, die sich unrechtmäßig im Land aufhalten, sowie Reisende, die die  zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und  Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene  Kosten und eine Wiedereinreisesperre. 
Mehr dazu siehe: 
http://www.immigration.go.th/ .
http://www.samutprakanimmigration.go.th/warning-of-overstay-in-thailand/
Die Behörden Thailands raten dringend dazu, Visa nur unmittelbar bei den  thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration) verlängern zu  lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in  Anspruch zu nehmen. 
Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, bei denen Reisenden  gefälschte Visa verkauft wurden.
Reisende haben in diesen Fällen neben den obengenannten Strafen mit  zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu  rechnen.
Stand Februar 2016