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Visum für Thailand

Die hier gegeben Informationen bezüglich eines Visums für Thailand sind nach gründlicher Recherche zusammengestellt worden.
Da wir über Änderungen zu Visabestimmungen nicht informiert werden, empfehlen wir unseren Kunden, sich bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich eines Thailand Visums auf folgenden Webseiten Gewissheit zu verschaffen:

in Deutschland
die Webseiten des Auswärtigen Amtes
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/ThailandSicherheit_node.html
die Webseiten der Botschaft Thailands in Berlin, resp. der Konsulate
http://thaiembassy.de/site/index.php/de
sowie der Webseiten der Einwanderungsbehörde Thailands
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php
bzw. der Webseite des Außenministeriums Thailands
http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15405-General-information.html


in Österreich
die Webseiten des Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
http://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/thailand/
die Webseiten der Botschaft Thailands in Wien
http://www.thaiembassy.at/
oder des Konsulats in Salzburg
http://www.thaiconsulate-salzburg.at/
sowie der Webseiten der Einwanderungsbehörde Thailands
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php
bzw. der Webseite des Außenministeriums Thailands
http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15405-General-information.html


in der Schweiz
die Webseiten der Botschaft Thailands in Bern
http://thaiembassybern.org/en/index.php
oder des Konsulats in Zürich
http://www.thai-consulate.ch/
sowie der Webseiten der Einwanderungsbehörde Thailands
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php
bzw. der Webseite des Außenministeriums Thailands
http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15405-General-information.html


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass:  Ja
Kinderreisepass:  Ja

Um den Problemen, die durch unterschiedliche Anweisungen und Informationen der einzelnen Behörden Thailands und ihren Vertretungen im Ausland entstehen, zu entgehen, empfehlen wir für die Reise und die Beantragung eines Visums für Thailand einen Pass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten über die Reise hinaus zu benutzen.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils werden nicht mehr anerkannt. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Bei rein touristischen Aufenthalten in Thailand ist es für deutsche Staatsangehörige nicht nötig sich vor der Einreise ein Visums für Thailand in der Botschaft zu besorgen.
Egal ob über die internationalen Flughäfen oder die internationalen Grenzübergänge eingereist wird, erteilen die Beamten der Einwanderungsbehörde in der Regel eine 30- tägige visafreie Aufenthaltsgenehmigung, nicht zu verwechseln mit einem „Visa on arrival“, das nur für Bürger bestimmter Länder erteilt wird.
Eine Verlängerung der visafreie Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Touristenvisa für Thailand berechtigen, ebenfalls unabhängig von der Art der Einreise, in der Regel zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen. Diese Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden.

Bei der visumfreien Einreise müssen Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket für die Weiter- oder Rückreise, sowie ausreichende finanzielle Mittel [10 000 Baht bei Einzelpersonen, bzw. 20 000 Baht bei Familien] für den Aufenthalt in Thailand, nachgewiesen werden.



Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige
Die Einreise ist für österreichische Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass:  Ja
Kinderreisepass:  Ja

Um den Problemen, die durch unterschiedliche Anweisungen und Informationen der einzelnen Behörden Thailands und ihren Vertretungen im Ausland entstehen, zu entgehen, empfehlen wir für die Reise und die Beantragung eines Thailand Visums einen Pass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten über die Reise hinaus zu benutzen.

Visum
Bei rein touristischen Aufenthalten in Thailand ist es für österreichische Staatsbürger nicht nötig sich vor der Einreise ein Visum für Thailand in der Botschaft zu besorgen.
Wenn Sie über die internationalen Flughäfen einreisen können Sie eine visafreie Aufenthaltsgenehmigung für 30 Tage bekommen. Diese ist nicht zu verwechseln mit einem „Visa on arrival“, das nur für Bürger bestimmter Länder erteilt wird.
Reisen Sie über andere Grenzübergangsstellen ein, erhalten Sie eine visafreie Aufenthaltsgenehmigung für nur 15 Tage.

Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise bei der Botschaft Thailands resp. eines thailändischen Konsulats ein Visum beantragt werden.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Touristenvisa für Thailand berechtigen, unabhängig von der Art der Einreise, in der Regel zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen. Diese Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden.


Bei der visumfreien Einreise müssen Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket für die Weiter- oder Rückreise, sowie ausreichende finanzielle Mittel [10 000 Baht bei Einzelpersonen, bzw. 20 000 Baht bei Familien] für den Aufenthalt, nachgewiesen werden.



Einreisebestimmungen für schweizerische Staatsangehörige
Die Einreise ist für schweizerische Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass:  Ja
Kinderreisepass:  Ja

Um den Problemen, die durch unterschiedliche Anweisungen und Informationen der einzelnen Behörden Thailands und ihren Vertretungen im Ausland entstehen, zu entgehen, empfehlen wir für die Reise und die Beantragung eines Thailand Visums einen Pass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten über die Reise hinaus zu benutzen.

Visum
Bei rein touristischen Aufenthalten in Thailand ist es für schweizerische Staatsbürger nicht nötig sich vor der Einreise ein Visums für Thailand in der Botschaft zu besorgen.
Wenn Sie über die internationalen Flughäfen einreisen, können Sie eine visafreie Aufenthaltsgenehmigung für 30 Tage bekommen. Diese ist nicht zu verwechseln mit einem „Visa on arrival“, das nur für Bürger bestimmter Länder erteilt wird.
Reisen Sie über andere Grenzübergangsstellen ein, erhalten Sie eine visafreie Aufenthaltsgenehmigung für nur 15 Tage.

Bei der visumfreien Einreise müssen Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket für die Weiter- oder Rückreise, sowie ausreichende finanzielle Mittel [10 000 Baht bei Einzelpersonen, bzw. 20 000 Baht bei Familien] für den Aufenthalt, nachgewiesen werden.

Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise bei der Botschaft Thailands resp. eines thailändischen Konsulats ein Visum beantragt werden.

Ein Touristenvisum kann für 60 Tage beantragt sowie danach noch um 30 Tage verlängert werden. Ein Aufenthalt als Tourist für mehr als 90 Tage ist nicht möglich

Das Konsulat in Zürich empfiehlt jedoch, ein Visum vor Ihrer Abreise einzuholen, falls sich in Ihrem Wohn-, bzw. Aufenthaltsland eine thailändische Vertretung befindet.


Liste der thailändischen Grenzkontrollpunkte, an denen die Möglichkeit für deutsche, österreichische und schweizerische Touristen zur visafreien Einreise besteht:

Don Muang International Airport , Bangkok
Suvarnabhumi Airport
Chiangmai International Airport , Chiangmai
Phuket International Airport , Phuket
Hatyai International Airport , Songkhla
U Tapao Airport , Rayong
Samui Airport , Surat Thani
Sukhothai International Airport, Tak Immigration Checkpoint 
Chiangrai Airport Immigration Checkpoint, Chiangrai
Surat Thani Airport Immigration Checkpoint , Surat Thani

Mae Sai Immigration Checkpoint , Chiengrai
Chieng Saen Immigration Checkpoint , Chiengrai
Chieng Khong Immigration Checkpoint , Chiengrai
Betong Immigration Checkpoint , Yala
Sadoa Immigration Checkpoint , Songkhla
Sri Racha Immigration Checkpoint , Chonburi
Mabtaput Immigration Checkpoint , Rayong
Nong Khai Immigration Checkpoint, Nong Khai
Samui Immigration Checkpoint , Surat Thani
Phuket Immigration Checkpoint , Phuket 20. Satun Immigration Checkpoint , Satun
Krabi Immigration Checkpoint , Krabi 

Bangkok Harbour Immigration Checkpoint, Bangkok 
Songkhla Harbour Immigraion Checkpoint , Songkhla 


Die bisher mögliche Aufenthaltsverlängerung (der sogenannte "Visa-Run") durch mehrmalige Ein- und Ausreise ist nicht mehr möglich. Detaillierte Informationen, u. a. zu Arten von Visa, Verlängerungsmöglichkeit, usw. können der Homepage des thailändischen Außenministeriums unter
http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15405-General-information.html
entnommen werden.

Bei unrechtmäßigem Aufenthalt sowie „Overstay“ ist mit hohen Strafen und Verhängung eines Aufenthaltsverbotes zu rechnen. Details können der Homepage der thailändischen Immigrationsbehörde http://www.samutprakanimmigration.go.th/warning-of-overstay-in-thailand/
entnommen werden.

Ab 20.03.2016 werden die lokalen Sicherheitskräfte strenge Kontrollen hinsichtlich des rechtmäßigen Aufenthaltes in Thailand durchführen.
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand dann keine „Kavaliersdelikte“ mehr.
Reisende, die sich unrechtmäßig im Land aufhalten, sowie Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre.
Mehr dazu siehe:
http://www.immigration.go.th/ .
http://www.samutprakanimmigration.go.th/warning-of-overstay-in-thailand/


Die Behörden Thailands raten dringend dazu, Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration) verlängern zu lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch zu nehmen.
Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, bei denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden.
Reisende haben in diesen Fällen neben den obengenannten Strafen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.

Stand Februar 2016