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Visum für Laos

Die hier gegeben Informationen bezüglich eines Visums für Laos sind nach gründlicher Recherche zusammengestellt worden.
Da wir über Änderungen zu Visabestimmungen nicht informiert werden, empfehlen wir unseren Kunden, sich bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich eines Laos Visums auf folgenden Webseiten Gewissheit zu verschaffen:

in Deutschland
die Webseiten des Auswärtigen Amtes
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/LaosSicherheit.html
die Webseite der laotischen Botschaft in Berlin
http://www.laos-botschaft.de
http://www.laos-botschaft.de/de/konsulat/visum.html


in Österreich
die Webseiten des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres
http://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/laos/
die Webseite der laotischen Botschaft in Wien
http://www.botschaft-wien.com/laotische.html


in der Schweiz
Webseite des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/laos.html
die Webseite des laotischen Konsulats in Schwyz
www.laos-swiss.ch

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass:  Ja
Kinder Reisepass:  Ja

Um den Problemen, die durch unterschiedliche Anweisungen und Informationen der einzelnen laotischen Behörden und ihren Vertretungen im Ausland entstehen, zu entgehen, empfehlen wir für die Beantragung eines Visums für Laos einen Pass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten über die Reise hinaus zu benutzen.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils werden nicht mehr anerkannt. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visums für Laos.
 
Zuständig für die Erteilung eines Visums für Laos ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin.

Die laotische Botschaft in Berlin schreibt, daß die Beantragung eines Visums für Laos vor der Reise notwendig vorzunehmen sei.
Das steht allerdings im Widerspruch zu der gängigen Praxis eines „Visa on arrival“, das auch von deutschen Staatsbürgern bisher ohne Probleme wahrgenommen werden konnte.

Allgemeine Visumskategorie
1.  Touristenvisum (T-B3)
Ein Touristen Visum für Laos gilt für Touristen und Reisegruppen, die sich nicht länger als 15 Tage [einschließlich Ein- und Ausreisetag] in Laos aufhalten werden.
Ein derartiges Touristen Visum für Laos ist ohne Nachweis einer Reisebestätigung erhältlich.
Dieses Touristen Visum für Laos kann nicht verlängert werden.

2.  Besuchervisum (NI-B3)
Ein Besucher Visum für Laos erlaubt es, sich 30 Tage in Laos aufzuhalten.

Die laotische Botschaft in Berlin schreibt dazu: „Die Beantragung des Besucher Visums für Laos ist nur mit einer Reisebestätigung von der laotischen Seite als Nachweis vorliegend möglich. Ein Nachweis [gemeint ist wohl ein „letter of invitation“] wird von der Behörde [nicht genannt welche] in Laos an die Konsularabteilung der Botschaft übermittelt.“

Dieses Besucher Visum für Laos kann einmal vor Ort verlängert werden.

Die gängige Praxis deutscher Touristen ist es jedoch, sich ein Visum bei der Ankunft [„Visa on arrival] auf einem der internationalen Flughäfen oder einer der für den internationalen Verkehr geöffneten Grenzübergangsstellen zu besorgen. [hierzu siehe unten „Visa on arrival“]


Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige
Die Einreise ist für österreichische Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass:  Ja
Kinder Reisepass:  Ja

Österreichische Staatsangehörige benötigen ein Visums für Laos.

Um den Problemen, die durch unterschiedliche Anweisungen und Informationen der einzelnen laotischen Behörden und ihren Vertretungen im Ausland entstehen, zu entgehen, empfehlen wir für die Beantragung eines Visums für Laos, einen Pass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten über die Reise hinaus zu benutzen.

Bezüglich der Beschaffung eines Visums für Laos vor der Reise schreibt die Botschaft auf ihrer Webseite: „Die Botschaft in Wien können Sie auf Reisepass-und Visa-Antrage und Verfahren informieren. Wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft per Telefon oder E-Mail.“

Es ist ebenfall gängige Praxis österreichischer Touristen, sich ein Visum bei der Ankunft [„Visa on arrival] auf einem der internationalen Flughäfen oder einer der für den internationalen Verkehr geöffneten Grenzübergangsstellen zu besorgen. [hierzu siehe unten „Visa on arrival“]


Einreisebestimmungen für schweizerische Staatsangehörige
Die Einreise ist für schweizerische Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass:  Ja
Kinder Reisepass:  Ja

Schweizerische und luxemburgische Bürger benötigen kein Visum für Laos wenn sie sich für weniger als 15 Tage in Laos aufhalten. Die Betonung liegt auf „weniger als 15“ – also 14 Tage, einschließlich Einreise- und Ausreisetag. Der noch in vielen Reiseführern genannte Zeitraum von 15 Tage ist nicht mehr gültig.

Für längere Aufenthalte benötigen auch schweizerische Bürger ein Visum für Laos.

Um den Problemen, die durch unterschiedliche Anweisungen und Informationen der einzelnen laotischen Behörden und ihren Vertretungen im Ausland entstehen, zu entgehen, empfehlen wir für die Beantragung eines Visums für Laos, einen Pass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten über die Reise hinaus zu benutzen.

Da auch die laotische Botschaft in der Schweiz und das laotische Konsulat nur einen sehr eingeschränkten Publikumsverkehr anbieten, verweist das Konsulat auf die Möglichkeit eines „visa on arrival“ für touristische Zwecke [hierzu siehe unten „Visa on arrival“].


Deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger können auch in Thailand in der laotischen Botschaft in Bangkok und im laotischen Konsulat in Khon Kaen ein Visum für Laos beantragen.



Visa on Arrival“
Da es nicht in allen Ländern eine laotische Botschaft oder ein Konsulat gibt, oder diese einen nur sehr eingeschränkten Publikumsverkehr anbieten, wurde auch in Laos die Möglichkeit geschaffen, ein Visum bei der Ankunft zu erhalten.

Das sogenannte „Visa on Arrival“, gültig für eine einmalige Einreise, kann für einen touristischen Aufenthalt von 30 Tagen, bei der Einreise
an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet,
sowie an den internationalen Grenzübergängen
beantragt werden

Für die Beantragung des „Visa on arrival“ benötigen Sie
den noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass
einen ausgefüllten Visumsantrag, den Sie hier herunterladen können,
die im Flugzeug ausgegebenen oder an der Grenzübergangsstelle ausliegenden Registrierkarten [immigration form]
zwei Passbilder
und 30 Dollar in bar [es wird auch berichtet daß Euro und thailändische Baht akzeptiert werden.

Auch für deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige besteht die Möglichkeit ein „Visa on arrival“ zu beantragen.


Die auswärtigen Ämter Deutschlands und Östereichs sowie das laotische Konsulat in der Schweiz weisen darauf hin, daß

die Erteilung von Visa im Ermessen der laotischen Behörden liegt. Voraussetzung für die Erteilung eines „Visa on arrival“ ist, daß die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen und eventuell ein Ticket für eine Weiterreise in ein anders Land .

bei der Einreise unbedingt darauf zu achten ist, daß ein Einreisestempel in den Reisepass gedrückt und mit dem entsprechenden Datum versehen wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels / Datums führt spätestens bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, sei bei der Strafbemessung unerheblich. [Ob dies ein Hinweis auf eine gewisse Nachlässigkeit der Grenzbeamten im Dienst ist oder auf eine gezielte Geldschneiderei, kann hier nicht beantwortet werden]

es sich nicht lohnt, die Legalität einer sogenannten „Stempelgebühr [stemp fee] die oft zusätzlich zur visumsgebühr erhoben wird zu hinterfragen, da eine Kritik dieser Regelung nicht unbedingt zielführend ist

an Wochenenden und nach Schalterschluss, in der Regel ab 16:00 Uhr, sofern der Schalter noch geöffnet ist, ein Zuschlag verlangt wird. Dies gilt auch bei der Ausreise.


Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Möglichkeiten dazu bestehen im „Immigration Office“ in Vientiane, im „Immigration Office“ in Luang Prabang und in der Polizeistation in Pakse.
Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 US$ pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.


Stand: Januar 2016