Visum für China
Die Hinweise hier bezüglich eines Visums für China sind speziell für deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger verfasst.
Ausländische Touristen benötigen ein Visum, um in die VR China einreisen zu können.
Visa für China werden in der Regel bei den zuständigen Botschaften resp. Konsulaten beantragt.
Bitte beachten Sie die abweichenden, neuen Regelungen für deutsche Staatsbürger weiter unten.
Benötigte Unterlagen
[für Angehörige aller Staaten gleich]
Für die Beantragung eines Touristenvisums (Visumstyp L) muss man bei der Botschaft, den Konsulaten bzw. den zuständigen Visazentralen [Deutschland]
- seinen Reisepass, der vom Tag der Antragsstellung an noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke aufweist,
- ein gut leserlich ausgefülltes, vollständiges Visa-Antragsformular (Form V.2013),
- ein höchstens 6 Monate altes Passbild (48mm x 33mm) des Antragsstellers, (aufgeklebt auf das Antragsformular)
- [als Individualtourist] die Flugtickets oder Bahntickets [besonders Rückflug/Rückreise oder Weiterreise in ein anderes Land] resp. deren Buchungsbescheinigungen und Hotelreservierungen, sowie den Reiseplan oder
- [als Pauschaltourist] die Flugtickets oder Bahntickets [besonders Rückflug/Rückreise oder Weiterreise in ein anderes Land], die Buchungsbestätigung des die Reise organisierenden Reiseveranstalters bzw. Reisebüros
vorlegen.
Bei Anträgen auf ein Visum zum Besuch von Freunden oder Verwandten in China [Q1 / Q2 oder S1 / S2] ist darüber hinaus eine schriftliche und unterschriebene Einladung der zu besuchenden Person, sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Person vorzulegen.
Detailliertere Auskünfte erteilen die Botschaften, Konsulate und Visazentralen auf Anfrage.
Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland werden seit der Gesetzesänderung im Sommer 2013 Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige grundsätzlich nur noch aufgrund legalisierter Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt.
Handelt es sich bei der zu besuchenden Person nicht um einen Staatsbürger der VR China, ist außerdem noch eine Kopie des Visums oder gültigen Aufenthaltstitels der Person beizubringen.
Detailliertere Auskünfte erteilen die Botschaften, Konsulate und Visazentralen auf Anfrage.
Wenn man die in China studierenden Kinder besuchen will, verbindet man das, um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, am besten mit einer individuell gestalteten Pauschalreise.
Fristen zur Beantragung eines Visums
Die Beantragung eines Visums ist
- für deutsche Staatsbürger frühestens 90 Tage
- für schweizerische Staatsbürger frühestens 90 Tage
- für österreichische Staatsbürger frühestens 50 Tage
vor der geplanten Reise möglich.
Empfohlen wird eine Beantragung 6 Wochen vor Beginn der Reise.
Die normale Bearbeitungszeit beträgt in der Regel
in Deutschland 4 Arbeitstage
in der Schweiz 4 Arbeitstage
in Österreich mindestens 7 Tage
Expressbearbeitung ist in allen drei Ländern zur Zeit nicht möglich.
Alle Unterlagen können in Österreich und der Schweiz persönlich oder in Vertretung [z.B. durch einen Visumsdienst] bei den Botschaften und Konsulaten eingereicht bzw. abgeholt werden.
Die Beantragung des Visums per Postweg ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie die abweichenden, neuen Regelungen für Deutschland weiter unten.
Visum online beantragen
Es ist zur Zeit weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz möglich das Visum online zu beantragen.
Deutsche Staatsbürger
beantragen Ihr Visum in der zu ihren Wohnsitz gehörenden Visazentrale
Im Zuge der Gleichbehandlung gibt es für etliche Länder bei der Beantragung eines Visums für die VR China neue Regelungen.
Zu diesen Ländern gehört auch Deutschland.
Seit November 2012 beantragen deutsche Staatsbürger oder Angehöriger von Drittstaaten, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen Ihr Visum für China nicht mehr in der Botschaft, respektive den Generalkonsulaten der Volksrepublik China, sondern in diesen vorgeschalteten „Chinese Visa Application Service Center“ (im Folgenden: „Visazentralen“).
Vorausgesetzt, die Antragsteller besitzen einen gewöhnlichen Reisepass.
Für Inhaber anderer Pässe sind nach wie vor die Botschaft resp. Generalkonsulate zuständig.
Visa (falls notwendig) für Hongkong und Macao werden weiterhin bei der Botschaft der Volksrepublik China in Berlin bzw. den Generalkonsulaten beantragt.
Die Entscheidungen ob ein Visum für China erteilt wird oder nicht, werden ebenfalls weiterhin in der Botschaft resp. den Konsulaten getroffen. Die „Chinese Visa Application Service Center“ sind nur technische Dienstleister für die Botschaft und die Generalkonsulate und nicht in die Visaerteilung involviert.
Visum persönlich beantragen
Alle Unterlagen können persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, kann online ein Termin bei der Visazentrale zur Abgabe der Unterlagen vereinbart werden.
Die normale Bearbeitungszeit für Visaanträge bei persönlicher Abgabe in der Visazentrale beträgt 4 Werktage.
Eine Expressbearbeitung ist zur Zeit nicht möglich.
Die zu zahlenden Gebühren können bei der Abholung der Pässe in bar oder mit Karte beglichen werden
Visum per Post
Neu ist, daß deutsche Staatsbürger oder Bürger mit gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland jetzt selber ihre Unterlagen per Post an die Visazentrale senden können und keinen Visumsbeschaffungsdienst mehr benötigen, wenn sie keine Zeit und Gelegenheit haben die Unterlagen persönlich abzugeben.
Die Adressen der einzelnen Visadienste bzw. Postfachadressen findet man auf den einzelnen Webseiten der Visazentralen unter: http://www.visaforchina.org/.
Wenn Sie den Postweg verwenden, berücksichtigen Sie, daß auch ein ausreichend frankierter und beschrifteter Rücksendeumschlag und der DHL-Rücksendeschein mit der korrekten Empfängeradresse und Postleitzahl der DHL-Sendung beizulegen ist.
Sobald Ihr Antrag eingegangen ist und elektronisch erfasst wurde, können Sie den Bearbeitungsprozess Ihres Visumsantrages auf der Website der Visazentrale nachverfolgen.
Dabei werden 3 Stadien unterschieden:
- Der Antrag ist eingegangen
- Der Antrag ist in Bearbeitung
- Das Visum wird zugestellt.
Details des Zustellungsprozesses können anhand der Sendungsnummer bei DHL verfolgt werden.
Eine Expressbearbeitung ist zur Zeit nicht möglich.
Sobald die Bearbeitung Ihres Visumsantrages abgeschlossen ist, werden Sie telefonisch benachrichtigt und gebeten, die angefallenen Gebühren auf das Konto der Zentrale zu überweisen.
Wenn die zu zahlenden Gebühren bei der Visazentrale eingegangen sind, wird Ihnen Ihr Reisepass zurückgesendet.
Das Antragsverfahren per Postweg dauert üblicherweise 2 Wochen.
Die Gebühren
Die Gebühren in Deutschland setzen sich jetzt aus
- den eigentlichen Gebühren für die Erteilung eines Visums, die an die Botschaft resp. die Generalkonsulate abgeführt werden müssen , sowie
- den Gebühren für die Visazentrale
zusammen.
Die Gebühren der Visazentralen setzen sich aus
- den Gebühren für den Service der Visazentrale bei der Antragstellung und
- den Gebühren für den Service der postalischen Zustellung der Pässe durch die
Visazentrale
zusammen.
Darin sind die eigentlichen Postgebühren (Porto) nicht enthalten.
Bezüglich der anfallenden Gebühren siehe hier.
Alle im Visum eingetragenen Daten sollten bei der Abholung gründlich geprüft werden.
Die Visazentrale in Berlin befindet sich in
10115 Berlin, Invalidenstraße 116, Erdgeschoss rechts.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (mit Ausnahme von deutschen und chinesischen gesetzlichen Feiertagen)
Entgegennnahme von Visaanträgen: 9:00 - 15:00
Entgegennahme von Gebühren, Visa-Abholung : 9:00 - 16:00
Samstag, Sonntag geschlossen
Telefon: +49 (30) 979920 000
E-Mail: berlincenter@visaforchina.org
Webseite: http://www.visaforchina.org/BER_DE/
Die Visazentrale in Hamburg befindet sich in
20457 Hamburg, Willy-Brandt-Straße 57, 5. OG.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (mit Ausnahme von deutschen und chinesischen gesetzlichen Feiertagen)
Entgegennahme von Visaanträgen: 9:00 - 15:00
Entgegennahme von Gebühren, Visa-Abholung : 9:00 - 16:00
Samstag, Sonntag geschlossen
Telefon: +49 (40) 323106 000
E-Mail: hamburgcenter@visaforchina.org
Webseite: http://www.visaforchina.org/HAM_DE/
Die Visazentrale in Frankfurt/M befindet sich in
60325 Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 51-53. 1. OG
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (mit Ausnahme von deutschen und chinesischen gesetzlichen Feiertagen)
Entgegennahme von Visaanträgen: 9:00 - 15:00
Entgegennahme von Gebühren, Visa-Abholung : 9:00 - 16:00
Samstag, Sonntag geschlossen
Telefon: +49 (069) 269 191 30
E-Mail: frankfurtcenter@visaforchina.org
Webseite: http://www.visaforchina.org/FRA_DE
Die Visazentrale in München befindet sich in
80687 München, Lutzstraße 2
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (mit Ausnahme von deutschen und chinesischen gesetzlichen Feiertagen)
Entgegennahme von Visaanträgen: 9:00 - 15:00
Entgegennahme von Gebühren,Visa-Abholung : 9:00 - 16:00
Samstag, Sonntag geschlossen
Telefon (Telefonservice 9:00-15:00): +49 (089) 589 274 60
E-Mail: munichcenter@cvsc.de
Webseite: http://www.visaforchina.org/MUC_DE/
Für Inhaber anderer Pässe als eines gewöhnlichen Reisepasses sind nach wie vor die Botschaft resp. Generalkonsulate zuständig.
Botschaft der Volksrepublik China in Berlin
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Telefon: (030) 27588-0
e-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net
Webseite: http://www.china-botschaft.de/det/
Botschaft der Volksrepublik China in Berlin - Konsularabteilung -
Brückenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: (030) 27588 572 (Die und Do, 15:00-17:00 Uhr)
Bürozeiten der Konsularabteilung: Mo - Fr, jeweils von 9:00 - 12:00 Uhr.
Konsularbereich: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbchaussee 268
22605 Hamburg
Telefon: (040) 8227 60 0, (040) 8227 60 13
Öffnungszeiten: Mo - Fr, 9:00-12:00 Uhr (keine telefonische Auskunft)
Tel: 040-82276012 (Di., Do. 14:00-16:00 Uhr, nur für telefonische Auskunft, keine Abgabe oder Abholung)
e-Mail: chinaconsul_ham_de@mfa.gov.cn
Webseite: http://hamburg.china-consulate.org/det/
Konsularbereich: Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Die Bezahlung der Gebühren in bar ist hier nicht mehr möglich, es werden seit dem 8. Nov. 2010 nur noch EC-Karte oder Verrechnungsscheck akzeptiert.
Generalkonsulat der VR China in Düsseldorf
Schanzenstraße 131
40549 Düsseldorf
Tel.: (0211) 9099 6390
Öffnungszeiten: Aus technischen Gründen ist das Generalkonsulat zur Zeit noch nicht in der Lage, konsularische Beurkundungen (u.a. Visum, Legalisation) zu bearbeiten und auszustellen. Diesbezügliche Anträge sind bis auf weiteres wie bisher beim Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main zu stellen.
e-Mail:
Webseite: http://dusseldorf.china-consulate.org/det/
Konsularbereich: das Bundesland Nordrhein-Westfalen
Generalkonsulat der VR China in Frankfurt / M
Stresemannallee 19-23
60589 Frankfurt / M
Telefon: (069) 750855 34 (Visa)
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00 (Einlass bis 11:30)
Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 - 17:00
e-Mail: frankfurt_konsular@mfa.gov.cn
Webseite: http://frankfurt.china-consulate.org/det/
Konsularbereich: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
Generalkonsulat der VR China in München
Roman Str. 107
80639 München
Telefon: (089) 173016 12
Bürozeit: Mo- Fr, 9:00 - 12:00 Uhr
Telefonische Beratung nur : Mo und Mi, 15:00 - 17:00 Uhr
e-Mail: chinaconsul_mu_de@mfa.gov.cnchinaconsul_mu_de@mfa.gov.cn
Webseite: http://munich.china-consulate.org/ger/
Konsularbereich: Bayern
Österreichische Staatsbürger
beantragen Ihr Visum für China in der
Botschaft der Volksrepublik China in Wien
Metternichgasse 4
1030 Wien
Telefon: (01) 714 31 49
e-Mail: chinaemb_at@mfa.gov.cn
Webseite: http://www.chinaembassy.at/det/
Für die Bearbeitung von Visumsanträgen ist die Konsularabteilung der Botschaft zuständig.
Botschaft der Volksrepublik China in Wien - Konsularabteilung -
Neulinggasse 29-1-11
1030 Wien
Telefon: (01) 7103648
Öffnungszeiten: Mo, Mi, 08:30 -11:00 Uhr;14:00 -16:00 Uhr Fr: 08:30 -11:00 Uhr
Telefonische Beratung: (01) 710364816 Di und Do, 9:00 bis 11:00 Uhr
Alle Papiere können persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden.
Die Beantragung des Visums per Postweg ist nicht möglich.
Die normale Bearbeitungszeit beträgt 7 Tage. Eine Expressbearbeitung ist zur Zeit nicht möglich.
Bezüglich der anfallenden Gebühren siehe hier.
Alle im Visum eingetragenen Daten sollten bei der Abholung gründlich geprüft werden.
Schweizerische Staatsbürger
beantragen Ihr Visum für China in der
Botschaft der Volksrepublik China in Bern
Kalcheggweg 10
3006 Bern
Telefon: (031) 352 73 33
e-Mail: china-embassy@bluewin.ch
Webseite: http://ch.china-embassy.org/ger/
Für die Bearbeitung von Visumsanträgen ist die Konsularabteilung der Botschaft zuständig.
Botschaft der Volksrepublik China in Bern - Konsularabteilung -
Lombachweg 23
3006 Bern
Telefon: (031) 351 8257
e-Mail: visastelle@bluewin.ch
Webseite: http://ch.china-embassy.org/ger/lsfw/sbqz/
Bürozeiten der Konsularabteilung: Mo – Fr, 9:00 - 12:00 Uhr
(telefonische Beratung: Mo - Fr, 16:30 - 17:30 Uhr)
Konsularbereich:
Die Beantragung des Visums per Postweg ist nicht möglich.
Die normale Bearbeitungszeit beträgt 7 Tage.
Eine Expressbearbeitung ist zur Zeit nicht möglich.
Bezüglich der anfallenden Gebühren siehe hier
Beantragung des Visums im
Generalkonsulat der VR China in Zürich ist ebenfalls möglich.
Seestrasse 161,
8002 Zürich
Telefon: (044) 201 10 05
e-Mail: chinaconsul_zu_ch@mfa.gov.cn
Webseite: http://zurich.china-consulate.org
Bürozeiten der Konsularabteilung: Mo - Fr, 9:00 - 12:00. Uhr
Konsularbezirk: Aargau, Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Zug, Thurgau, Zürich
Visaanträge sind persönlich bei der Visaabteilung des Generalkonsulats zu stellen. Anträge auf Postwege werden nicht angenommen.
Eine Expressbearbeitung ist zur Zeit nicht möglich.
Die Bezahlung kann nur in bar erfolgen.
Bezüglich der anfallenden Gebühren siehe hier.
Das Generalkonsulat der VR China in Zürich ist auch für das Fürstentum Lichtenstein zuständig.
Alle im Visum eingetragenen Daten sollten bei der Abholung gründlich geprüft werden.
Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsfristen
Ab dem Ausstellungsdatum ist das Visum 90 Tage gültig. [D.h. man muss innerhalb von 90 Tagen nach Erteilung des Visums in China einreisen]
Bitte beantragen Sie Ihr Visum ca. 1 Monat vor der geplanten Einreise nach China.
Eine zu frühe Antragstellung kann dazu führen, daß das Visum bis zu Ihrer geplanten Einreise bereits verfallen ist, eine zu späte Antragstellung kann dazu führen, daß keine rechtzeitige Abholung mehr möglich ist.
Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich.
Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen.
Eine Verlängerung des Visums in China ist [theoretisch] möglich. Dafür muss man das für die Region zuständige „Büro für öffentliche Sicherheit“ [PSB Public Security Bureau Exit-Entry Administration Department] aufsuchen.
Hier können Sie den Antrag für ein chinesisches Visum herunterladen.
Aufgrund der gegenseitigen Gleichbehandlung wurden die chinesischen Visumsanträge an die Visumsanträge anderer Staaten angepasst.
Es gibt nur noch ein Antragsformular für alle Visatypen und Antragsteller aller Nationalitäten
Hinweise zum Ausfüllen des Visumsantrages
Punkt 1.15
Wenn Sie als Tourist reisen wollen, empfehlen wir Ihnen die Angabe „Angestellter“, resp. „Arbeiter/Landwirt“ resp. „Pensionär/Rentner“.
„Parlamentarier, Abgeordnete, Senatoren, Journalisten, Redakteure, Geistliche, aktive Militärpersonen“ müssen mit einem umständlichen, zusätzlichen und bürokratischen Aufwand rechnen.
Punkt 2.2
Ist während Ihrer Chinareise eine Ausreise nach Hongkong oder Macao oder ein anderes Land mit anschließender Wiedereinreise geplant [Reiseverlauf Beispiel: Deutschland- China- Hongkong- China- Deutschland oder Deutschland- China- Vietnam- China- Deutschland], benötigt man ein Visum für China mit mindestens 2-maliger Einreise.
Obwohl Hongkong und Macao Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte "Sonderverwaltungszonen" in vielen Bereichen weitgehende Autonomie - so können deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige für 90 Tage visafrei nach Hongkong und Macao einreisen [siehe unten]. Erfolgt die Einreise von China aus, so ist unbedingt zu beachten, daß dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss, bei entsprechender Reiseplanung, bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden.
Punkt 2.6
Hier tragen Sie bitte den Namen und die Adresse des ersten Hotels auf ihrer Reise ein.
Diese finden Sie in den Reiseunterlagen, die wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung schicken.
Punkt 2.8
Hier tragen Sie bitte folgendes ein:
Name: Guilin Everyone International Travel Ltd.
Adresse: Modern City 5-1-8-3, N0. 28 Lijiang Road, Qixing District
541004 Guilin, Guangxi, VR China
Telefon: 0086 – 773 – 2853814
Beziehung zum Antragsteller: Reiseveranstalter
Verlängerung des Touristenvisums in China
Die Verlängerung eines Touristenvisums ist in China prinzipiell möglich.
Dazu muss man sich an das für den Aufenthaltsort zuständige PSB [Public Security Bureau, Exit-Entry Department] wenden.
72 Stunden vissafreier Aufenthalt in China
Transitreisende, die in ein Drittland weiter reisen, können sich, wenn sie über die folgenden Flughäfen ein- und ausreisen bis zu 72 Stunden visafrei im Verwaltungsgebiet der dazugehörigen Stadt aufhalten
- Beijing Capital International Airport (PEK)
- Chengdu Shuangliu International Airport (CTU)
- Chongqing Jiangbei International Airport (CKG)
- Dalian Zhoushuizi International Airport (DLC)
- Guilin Liangjiang International Airport (KWL)*
- Guangzhou Baiyun International Airport (CAN)**
- Harbin Taiping International Airport (HRB)
- Hangzhou Xiaoshan International Airport (HGH)
- Kunming Changshui International Airport (KMG)
- Shenyang Taoxian International Airport (SHE)
- Tianjin Binhai International Airport (TSN)
- Wuhan Tianhe International Airport (WUH)
- Xiamen Gaoqi International Airport (XMN)
- Xi’an Xianyang International Airport (XIY)
Voraussetzung ist, daß man das Ticket bzw. die Buchung für den Weiterflug in ein Drittland vorlegen kann. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum vorzuweisen.
Das Drittland ist nicht das Land aus dem man gekommen ist, außerdem muss in dem „dritten“ Land auch ein Aufenthalt erfolgen. Auch wenn z.B. Hongkong als „drittes“ Land gilt, ist es das bei einem Rückflug über Hongkong in das Ursprungsland ohne Aufenthalt in Hongkong nicht.
Der 72-stündige visumsfreie Transitaufenthalt gilt nur bei Ein- und Ausreise über die jeweiligen internationalen Flughäfen. Bei einer Einreise per Bahn oder Schiff oder anderweitig gilt diese Regelung ebenfalls nicht
Während man sich in der Regel nur im Verwaltungsgebiet der Stadt aufhalten darf, ist für Guilin der Aufenthalt im zugehörigen Kreisgebiet erlaubt, so daß man z.B. auch Yangshuo oder die Reisterrassen bei Longji besuchen kann.
Für Guangzhou gilt, daß man sich sogar in der ganzen Provinz Guangdong bewegen darf.
Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, daß die Reisenden sich innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeistation anmelden müssen; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
Wenn es Reisenden z.B. infolge von Erkrankungen unmöglich ist, innerhalb des erlaubten visafreien Aufenthalts von 72 Stunden China wieder zu verlassen, müssen sie ebenfalls Kontakt mit dem zuständigen „Büro für öffentliche Sicherheit“ aufnehmen.
Die 72 Stunden visafreien Aufenthaltes werden ab Null Uhr des Tages gezählt, der dem Tag der Einreise folgt.
144 Stunden vissafreier Aufenthalt in Shanghai, Provinz Jiangsu und Provinz Zhejiang [Yangtze River Delta Region]
Seit dem 30. Januar 2016 haben, unter anderen, deutsche, österreischische und schweizerische Bürger, die in ein Drittland weiter reisen, die Möglichkeit, Shanghai, die Provinz Jiangsu und die Provinz Zhejiang, die sogenannten „Yangtze River Delta Region“ in China für 144 Stunden visafrei bereisen zu können.
Die neue 144 Stunden Regelung erlaubt, wie in den 72 Stunden Regelungen in anderen Städten und Regionen Chinas, Reisenden, die auf ihrer Reise in ein drittes Land sind Shanghai, die Provinz Jiangsu und die Provinz Zhejiang, die sogenannten „Yangtze River Delta Region“ visafrei zu besuchen.
Die neue 144 Stunden Regelung erlaubt den obengenannten Reisenden im
- Shanghai Pudong International Airport,
- Shanghai Hongqiao International Airport,
- Shanghai Port International Cruise Terminal,
- Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal,
- Nanjing Lukou International Airport,
- Hangzhou Xiaoshan International Airport
- visafrei einzureisen.
Die Ausreise aus China muss für die Reisenden, die die visafreie 144 Stunden Regelung nutzen, ebenfalls in einem der obengenannte Flughäfen bzw. den internationalen Seehafen in Shanghai erfolgen.
Während des visafreien 144 Stunden Aufenthaltes können sich die Reisenden in dem Verwaltungsgebiet von Shanghai, der Provinz Jiangsu und der Provinz Zhejiang frei bewegen. Sie dürfen aber nicht in andere Städte außerhalb der Verwaltungsgebiete reisen.
Die 144 Stunden visafreien Aufenthaltes werden ab Null Uhr des Tages gezählt, der dem Tag der Einreise folgt.
Um den 144 Stunden visafreien Aufenthalt gewährt zu bekommen, benötigt man
das Ticket bzw. die Buchung für den Weiterflug in ein Drittland. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum vorzuweisen.
Das Drittland ist nicht das Land aus dem man gekommen ist, außerdem muss in dem „dritten“ Land auch ein Aufenthalt erfolgen. Auch wenn z.B. Hongkong als „drittes“ Land gilt, ist es das bei einem Rückflug über Hongkong in das Ursprungsland ohne Aufenthalt in Hongkong nicht.
Auch für den 144 -stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, daß die Reisenden sich innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeistation anmelden müssen; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
Wenn es Reisenden z.B. infolge von Erkrankungen unmöglich ist, innerhalb des erlaubten visafreien Aufenthalts von 144 Stunden China wieder zu verlassen, müssen sie ebenfalls Kontakt mit dem zuständigen „Büro für öffentliche Sicherheit“ aufnehmen.
Sie sollten beim Einchecken am Ausgangsflughafen die Fluggesellschaft über Ihren Plan des visafreien Aufenthalts in China informieren.
Diese Informationen werden an die chinesischen Behörden an den Flugplätzen resp. Seehäfen weitergeleitet.
Auf den Flughäfen bzw. den Seehäfen gibt es spezielle Schalter für die visafreie Einreise.
Beachten Sie, daß viele Fluggesellschaften ihre eigenen Regelungen haben und sie die 72 bzw.144 Stunden zwischen geplanter Ankunft und Abflug der Flugzeuge berechnen. Es kann passieren, daß diese Fluggesellschaften die Beförderung verweigern, wenn die Tickets für den Weiterflug nicht diesen Regeln genügen.
Bitte kontaktieren Sie die Fluggesellschaften im Vorfeld der Reise und klären Sie, ob es Schwierigkeiten gibt.
Visafreier Besuch der Provinz Hainan
Neben Bürgern aus 23 anderen Staaten können auch Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz die Provinz Hainan für 21 Tage visafrei besuchen, wenn sie in einer Gruppe von mindestens 6 Personen reisen, die von einem in Hainan registrierten Reiseveranstalter organisiert wird.
Für Reisegruppen aus Südkorea, Deutschland und Russland wird der visumsfreie Aufenthalt bereits ab 2 Personen gewährt.
Visafreier Besuch der Perlflußdeltaregion
Ausländer im Besitz gewöhnlicher Reisepässe aus Ländern, die diplomatische Beziehungen mit China haben, können für 6 Tage visafrei in das sogenannte Perlflußdelta (d.h. in das von Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai, Foshan, Dongguan, Zhongshan, Jiangmen, Zhaoqing, Huizhou verwaltete Gebiet) einreisen, wenn sie einer Reisegruppe angehören, die durch ein ordnungsgemäß in Hongkong oder Macau registriertes Reiseunternehmen organisiert wurde.
Die gleiche Bestimmung gilt auch für den Besuch von Shantou. Dabei darf aber die Verwaltungszone von Shantou nicht verlassen werden und es muss auch direkt von Shantou wieder ausgereist werden.
Nähere Informationen erteilen die Reiseveranstalter.
Visum für Hongkong und Macao
Obwohl Hongkong und Macao Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte „Sonderverwaltungszonen“ in vielen Bereichen weitgehende Autonomie - so können unter anderen deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige für 90 Tage als Touristen visafrei nach Hongkong und Macao einreisen.
Für längere Zeiträume oder für andere Zwecke als den Tourismus wird ein Visum benötigt, daß man bei den Botschaften oder Konsulaten der VR China beantragen muss.
Beantragung des Touristenvisums bei der Ankunft
Auch wenn sich China immer mehr dem Tourismus öffnet, gibt es ein echtes „visa on arrival“ noch nicht.
D.h. die Beantragung und Erteilung eines Visums bei Ankunft in China ist ohne vorherige Absprachen und ohne chinesischen Partner noch nicht möglich.
Auch das vielfach erwähnte „visa on arrival“ für Hainan setzt voraus, daß man eine Pauschalreise bei einen autorisierten Reiseveranstalter mit Sitz in Hainan gebucht hat. Dieses Visum hat aber gegenüber einem normalen Touristenvisum noch deutlich zeitliche und räumliche Begrenzung
Der Preis beträgt zur Zeit rund 500 Yuan RMB.
Besonderheiten für eine Reise nach Tibet
Wenn Sie eine Reise nach Tibet planen, setzen Sie sich bitte vor Beantragung des Visums für China unbedingt mit uns in Verbindung!
Für den Besuch des Tibet benötigt man neben dem Visum für China noch eine besondere Einreiseerlaubnis und andere „Permits“, die wir Ihnen aber problemlos besorgen können.
Diese besondere Einreiseerlaubnis können Sie nur bei chinesischen Reiseagenturen erhalten [oder bei ausländischen Reiseagenturen, die ihrerseits aber wieder mit chinesischen Agenturen zusammenarbeiten.]
Diese Erlaubnis gibt es inzwischen auch für Einzelreisende.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Reisende die Dienste eines Reiseführers vor Ort in Anspruch nimmt und ab einer Reisedauer von mindestens drei Tagen.
Für die Beantragung dieser Reiseerlaubnis benötigen wir eine Kopie ihres Reisepasses und Ihres Visums für China sowie die Angabe Ihres Berufes.
Expats, die in China leben und arbeiten, müssen darüber hinaus noch eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers in China vorlegen, aus der hervorgeht, bei welcher Firma sie arbeiten.
Alle Informationen wurden nach umfangreicher Recherche niedergeschrieben und stellen die Kenntnis zum aktuellen Zeitpunkt (April 2016) dar.
Wir möchten darauf hinweisen, daß sich Bestimmungen schnell verändern können und wir keine Haftung für die Vollständigkeit der Informationen übernehmen.